Einbruch ohne Diebstahl – das sollte Sie aufmerksam machen
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- 1 Einbruch ohne Diebstahl – das sollte Sie aufmerksam machen
Die Zahl der Einbrüche ist in Deutschland laut Statistik der Polizei konstant auf einem hohen Niveau. Über 100.000 mal dringen Verbrecher hierzulande trotz Einbruchschutz Jahr für Jahr in fremde Räume ein.
Betroffen sind sowohl Privatpersonen als auch Firmen. Doch was hat es zu bedeuten, wenn zwar eingebrochen wurde, aber nichts fehlt? Ein Einbruch ohne Diebstahl sollte die Betroffenen stets besonders aufmerksam machen. Bei einem Fall von einem solchen Einbruch die Polizei häufig machtlos ist, weil die Gefahr woanders lauert.
Wer eine eine Straftat begeht und in fremde Räumlichkeiten ohne Schlüssel einbricht, macht das fraglos nicht, um sich die Räume einfach mal von ihnen anzusehen. Vielmehr will er in der Regel fast immer etwas stehlen.
Doch immer wieder gibt es gerade bei Firmen ein merkwürdiges Szenario: Jemand ist eingebrochen, hat die Tür beschädigt oder das Fenster zerbrochen, die Räume durchwühlt, jedoch die Wertgegenstände nicht mitgenommen. So ein Fall ist besonders auffällig und ein anderer Verdacht liegt auf der Hand.
Einbruch ohne Diebstahl
Der neue Laptop steht unverändert vor Ort, das teure Smartphone wurde nicht angerührt und selbst die Kaffeekasse ist noch gefüllt. Die Schlüssel vom Auto lagen offen in dem Raum, doch der Wagen steht immer noch da. Was hat das zu bedeuten? War es nur ein versuchter Diebstahl oder steckt doch mehr hinter dem Fall?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, warum die Einbrecher nichts entwendet haben
- Theoretisch kann es sein, dass die Täter gestört wurden und schnell die Flucht ergreifen mussten
- Es kann sein, dass die Täter etwas ganz Bestimmtes im Raum gesucht haben, es aber nicht finden konnten
- Oder die Einbrecher haben zwar nichts mitgenommen, dafür aber etwas vor Ort gelassen – eine Wanze.
Besonders die letzte Option sollte Ihnen bei ungeklärten Einbrüchen eine gewisse Angst verursachen. Jemand hat dann möglicherweise etwas in Ihrem höchstpersönlichen Bereich hinterlassen, um Sie zu überwachen und auszuspionieren. Polizeiliche Ermittlungen im Zuge des Einbruchs gehen nicht in diese Richtung, so dass Sie selber Vorsorge treffen müssen, sofern Sie sicher sein wollen. Schützen Sie unbedingt Ihre Privatsphäre.
Unbekannte Täter täuschen Einbruch vor, um Abhörgeräte zu installieren
In der Praxis ist es recht einfach möglich, in ein Haus oder ein Wohnung einzudringen. Allerdings hinterlässt das meist Spuren an Türen oder Fenstern, wenn der Täter keinen Schlüssel hat, um die Tür zu öffnen. Die Eindringlinge können daher zumeist nicht verbergen, dass sie eingedrungen sind.
Wirtschaftsspione dringen durch Fenster, aufgebrochene Tür oder auf anderem Weg ins das Gebäude, was eben nicht ohne Spuren geht. Im Inneren hinterlassen sie ein großes Chaos, zerstören vielleicht sogar das ein oder andere Teil, doch gestohlen wurde nichts von besonderem Wert.
Die Wirtschaftsspione machen das, weil ihr Vorgehen wie ein Einbruch aussehen sollte. In Wirklichkeit aber hatten sie etwas ganz anderes vor. Sie wollten in aller Ruhe ein Abhörgerät verstecken. Wenige Minuten reichen dazu.
Weil Abhörgeräte Strom benötigen, wenn sie länger als ein paar Tage senden sollen, benötigt der Täter etwas Zeit, um sie nicht nur zu verstecken, sondern auch ungesehen mit dem Stromnetz zu verbinden. Eine solche Wanze kann über Jahre senden. Eine GSM-Wanze kann alles, was im Büro oder der Wohnung besprochen wird, theoretisch in die ganze Welt übertragen.
Opfer denkt zunächst nur an den nahe liegenden Schaden, nicht aber an die Gefahr
Zunächst sieht das Opfer nur den entstandenen Sachschaden. Man ruft erst die Polizei, muss den Schaden bei der Hausratversicherung melden und räumt dann wieder auf. Nur kommt niemand darauf, dabei die Sache ganz zu durchdenken. Warum sind vermeintliche Diebe in einen Bereich eingedrungen, der gesichert war, wenn doch nichts oder nur wenig weggekommen ist?
Die meisten Personen kommen nicht auf die Idee, dass diese Aktion nur eine Finte ist. Eine Finte, die die wahre Absicht verbergen soll: den Einbau von Abhörgeräten in den Räumen.
Sicherheitsexperte Volker Oberst, ehemaliger Lauschabwehr-Sachgebietsleiter in einem deutschen Nachrichtendienst und Mitglied unseres Teams, gibt zu dem Thema den Hinweis: „Mit einem vorgetäuschten Einbruch lassen sich am einfachsten ein Abhörgeräte in einem Unternehmen oder in einer Wohnung unterbringen.“
Es ist also keine Frage des Diebstahls, sondern nur ein Vorwand, was man tun muss, um in den inneren Bereich beim Opfer eindringen zu können.
Lauschabwehr bietet Sicherheit nach Einbruch
Gerade als Unternehmen sollten Sie bei einem Einbruch ganz ohne nennenswerten Diebstahl unbedingt größte Vorsicht an den Tag legen. Zerbrochene Fenster, aufgebrochene Tür aber nichts verschwunden? Die Polizei macht dann nicht viel und beim Einbruch dieser Art eher machtlos und wenig interessiert. Dabei lauert eine ganz andere Gefahr.
Bedenken Sie: das Risiko eines Lauschangriffs nach einem fremden Eindringen in Ihre Wohnung oder Ihr Büro ist extrem hoch. Die ohnehin schon enorme Gefahr durch illegales Abhören ist dann noch größer. Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt eindringlich vor Lauschangriffen. Häufig stecken Nachrichtendienste fremder Staaten dahinter, die in Deutschland Informationen abgreifen wollen.
Bundesamt für Verfassungsschutz warnt vor Einbruch
So warnt das Bundesamt für Verfassungsschutz alle Firmen in der Broschüre: Wirtschaftsspionage durch Diebstahl oder Einbruchdiebstahl vor dem hohen Risikopotential. Täter, die in das Herz der Firma eindringen, haben viele Optionen, um anderen einen Schaden zuzufügen.
Insbesondere stellt der deutsche Nachrichtendienst einen Fragenkatalog von 5 Punkten auf. Dort lesen Sie in etwa:
- Haben die Einbrecher Know-how der Firma in die Hände bekommen, das zu schützen ist?
- Bekommen die Eindringlinge durch die Tat weitere Möglichkeiten zum Zutritt oder zum Zugriff?
- Weist die Tat Spuren von Wissen eines Insiders auf?
- Liegen Verdachtsmomente für eine technische Manipulation an Gerätschaften des Unternehmens vor?
- Liegt ein zeitlicher Zusammenhang zwischen dem Einbruch sowie einem für die Firma relevanten Ereignis vor?
Wenn bei Ihnen Zweifel herrschen, sollten Sie reagieren. Wurden zwar die Räume aufgebrochen, aber es fehlte nicht viel, so ist es Ihre Pflicht zu überdenken, ob andere Risiken im Raum stehen könnten. Wenn es keine Anzeichen eines Diebstahls gibt, gehen Sie besser auf Nummer sicher und lassen die offene Frage überprüfen.
Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen, wie wir Ihnen helfen können
Da die Polizei und der Nachrichtendienst nur in sehr begrenzten Fällen aktiv werden, ist der Einsatz von Profis in der Lauschabwehr und dem Abhörschutz eine sinnvolle Lösung.
Falls also bei Ihnen in die Firma oder in das Wohnhaus eingebrochen wurde, sollten Sie den Einbruch zuerst bei der Polizei sowie Ihrer Versicherung melden, die den Vorgang bearbeiten. Und bereits danach reden Sie mit unseren Experten für die Lauschabwehr, die bei Ihnen nach Wanzen aller Art suchen. Nehmen Sie das Thema Einbruch nicht auf die leichte Schulter, sondern nutzen unsere Arbeit zu Ihrem Schutz, sofern polizeiliche Maßnahmen nach der Anzeige keine Aufklärung bringen.
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