Lauschabwehr und Schwachstellen­analyse

Wir finden Schwachstellen bei denen Lauschangriffe möglich sind

Eine Lauschabwehr beinhaltet alle Gegenmaßnahmen, um das Abhören von geheimen, höchst sensiblen oder privaten Informationen zu verhindern oder aufzudecken.

Die Lauschabwehr ist eine technische Inspektion Ihrer gesamten Räume und der Rauminhalte auf das Vorhandensein von Lauschmitteln aller Art.

Im Rahmen der Lauschabwehr achtet der eingesetzte Techniker darauf:

  • alle denkbaren versteckten Überwachungsgeräte (Wanzen) zu detektieren,
  • technische Sicherheitsschwächen aufzudecken
  • und technische Sicherheitsrisiken zu entdecken.

Ein Lauschabwehrspezialist nimmt im Rahmen seiner Untersuchung dabei gleichzeitig eine Schwachstellenanalyse zur Sicherheit vor. Derartige Schwachstellen finden sich beispielsweise bei:

  • Schlössern
  • Alarmanlagen
  • sonstige technische Systeme des Unternehmens
  • und Schallbrücken.

Schwachstellenanalyse

Eine Schwachstellenanalyse findet häufig im Vorfeld vor einer Maßnahme zur Lauschabwehr statt.

Ein Spezialist kontrolliert dabei die zu untersuchenden Örtlichkeiten ausführlich auf Schwachstellen, wie zum Beispiel:

  • vorhandene technische Systeme
  • Schlösser
  • Türen
  • Alarmanlagen,
  • Videokameras,
  • Telefonsysteme,
  • Schranken,
  • interne Networks
  • und die Computersicherheit.

Am Ende einer solchen technischen Analyse der Schwachstellen erstellt der Techniker einen Bericht. Dieser enthält dann Hinweise auf Sicherheitslücken und unbedingt zu behebenden Schwächen.

Eine solche Analyse hilft der Unternehmenssicherheit dabei, den eigenen Sorgfaltspflichten dem Unternehmen gegenüber zu genügen.

Bei der Schwachstellenanalyse werfen wir Fragen auf wie:

  1. Wer hätte ein gesteigertes Interesse daran, das Unternehmen auszuspionieren und dabei Betriebsgeheimnisse zu ergründen?
  2. An welcher Art Informationen könnten Dritte interessiert sein?
  3. Wo würden Industriespione einen Angriff planen?
  4. Wann und welcher Form ist ein Unternehmen angreifbar?
  5. Wie kann man angegriffen werden?
  6. Hat das Unternehmen tatsächlich den Sicherheitsschutz, den es haben sollte?

Verschiedene Sicherheitsstufen bei der Lauschabwehr

Die Formen der Lauschabwehr unterscheiden sich dabei nach den Sicherheitsstufen und der Ausgangslage.

So ist davon auszugehen, dass Risiken

  • in militärischen Einrichtungen,
  • Rüstungsbetrieben,
  • Behörden
  • oder Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen

höher anzusiedeln sind, als Risiken im Privatbereich.

Im Rahmen der Lauschabwehr führen Techniker komplette Sweeps durch. Bei denen untersuchen wir je nach Sicherheitsstufe

  • Wände,
  • Einrichtungsgegenstände,
  • Möbel
  • und nicht demontierbare Gerätschaften

dabei auch mittels Röntgentechnik, um Risikofaktoren festzustellen.

Dabei erfolgen viele Maßnahmen:

  • Das Auffinden möglicher Abhörgeräte,
  • Sicherheitsmaßnahmen,
  • technische Kontrollen,
  • Hinweis auf technische Sicherheitsgefahren
  • feststellen physischer Sicherheitslücken, die das technische oder physische Durchdringen einer Einrichtung erlauben würden.

Die im Rahmen einer Abhörmaßnahme genutzten Sender und Wanzen sind dabei häufig in Gegenständen des täglichen Lebens versteckt. Diese unterscheiden sich von ihrer Bedienung, der Funktionsweise und der Optik nicht von regulären Geräten.

Telefonhörer mit fertig eingebauten Wanzen lassen sich inzwischen im Internet für jede gängige Telefonanlage der Welt einfach erstehen. Die integrierten Abhörgeräte sind dabei der Lage, in den Raum zu schauen.

Telefone sind darüber hinaus dazu geeignet, Audiosignale unbemerkt nach außen zu übertragen, selbst wenn der Hörer aufliegt.

Derartige technische Sicherheitsgefahren und die unbeabsichtigte Übertragung von Informationen stellen ein extremes Risiko dar, das es dann zu minimieren gilt.

Hier setzt die Arbeit eines auf Lauschabwehr und Abhörschutz spezialisierten Unternehmens ein.

Vertrauen Sie nicht blindlings irgendeiner Detektei, einer dubiosen Ltd oder selbsternannten Experten. Vertrauen Sie nur Fachleuten, die ihr Wissen belegen können und das notwendige und fachliche Equipment für Lauschabwehr und Abhörschutz haben.

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